Spielteilnahme ab 18 Jahren. Onlinespiel kann süchtig machen.

Wie gestern in der Presse bekannt wurde hat ein amerikanisches Gericht die Klage eines ehemaligen Lineage 2 Spielers gegen NCsoft zugelassen. In der zugelassenen Klage geht es darum, das NCsoft fahrlässig gehandelt haben soll indem keine Warnhinweise vorhanden sind, die darauf hinweisen, dass das Spiel süchtig machen kann.

Wie Craig S. aus dem Bundesstaat Hawaii angab, habe er in den Jahren 2004 bis 2009 insgesamt 20.000 Stunden im Spiel verbracht. Das sind 833,33 Tage oder 2 Jahre, 3 Monate und 12 Tage am Stück. Im Schnitt jeden Tag rund elf Stunden. Hätte er gewusst, dass es so ausufern würde, so hätte er nie angefangen. Daher wirft er NCsoft Fahrlässigkeit und Betrug vor und verlangt Schadensersatz sowie Strafschadensersatz. Das Gericht wies den Antrag von NCsoft, die Klage wegen fehlender Rechtsgrundlage abzuweisen ab und lies die Klage in verminderter Form zu.

Das Urteil dürfte von großem Interesse für die Branche sein. Es ist ja bereits von vielen Ärzten anerkannt, wenn auch nicht von der WHO, dass Internet und Onlinespiele eine psychische Sucht auslösen können. So gab auch der Kläger an er habe beim Spielen „starke Gefühle von Euphorie und Befriedigung“ empfunden. Er könne durch den Entzug und trotzt Therapie „nicht mehr selbstständig funktionieren„. In wie weit aber der Hersteller hierfür verantwortlich ist muss nun ein Gericht klären.

Vertritt man, wie der Autor, die These, dass ein Onlinespiel erst dann perfekt ist, wenn es nicht nur Spaß macht sondern regelrecht süchtig macht. Denn schließlich ist das Ziel der Hersteller seine Kunde so lange wie möglich am spielen und damit am zahlen zu halten. Kann man davon ausgehen, dass demnächst in den USA Computerspiele mit einem markanten Warnhinweis auf der Verpackung verkauft werden: „Spielteilnahme ab 18 Jahren! Onlinespiel kann süchtig machen!